UNESCO Creative City Netzwerk

UNESCO Kreativstadt werden

Interessierte Städte können sich als UNESCO Creative City bewerben. Dazu müssen sie ihre Bewerbung bei der UNESCO einreichen. Ein Gremium aus Experten der UNESCO und externen Fachexperten sowie Mitgliedstädte aus dem Netzwerk bewerten die Bewerbungen.

Warum Creative City werden?

Die Aufnahme im Creative City Netzwerk schafft für die Städte die Möglichkeit neue Partnerschaften mit Akteuren in ihrer Stadt und mit anderen Städten weltweit aufzubauen und sich im Netzwerk über Wissen, Erfahrungen und gute Praxis auszutauschen. Gemeinsames Ziel ist es die Teilhabe Aller am kulturellen Leben zu verbessern, aktiv zu nachhaltiger Stadtentwicklung und internationaler Kooperation beizutragen und die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft zu strärken. Die Städte gestalten das Netzwerk aktiv mit, insbesondere im Rahmen der jährlich stattfindenden Vollversammlung. Eine Finanzierung des Netzwerks durch die UNESCO findet nicht statt.

Bewerbungsverfahren für das UNESCO Creative City Netzwerk

Interessierte Städte können sich als UNESCO Creative City bewerben. Dazu müssen sie ihre Bewerbung bei der UNESCO einreichen. Ein Gremium aus Experten der UNESCO und externen Fachexperten sowie Mitgliedstädte aus dem Netzwerk bewerten die Bewerbungen. Die Generaldirektion der UNESCO entscheidet über die Neuaufnahmen in das Netzwerk auf Basis der Bewertung des Expertengremiums. Von der Einreichung der Bewerbung bis zur Verleihung des Titels dauert es ungefähr sechs bis acht Monate.

Der Titel für eine Kategorie (Film, Musik, Design, Gastronomie, Medienkunst, Handwerk oder Literatur) kann in einem Bewerbungsjahr auch mehrfach vergeben werden. Um eine verbesserte geografische Verteilung zu erreichen, können pro Bewerbungsrunde nicht mehr als drei Bewerbungen aus einem Land berücksichtigt werden.

Die UNESCO veröffentlicht den Bewerbungsaufruf alle zwei Jahre. Die nächste Bewerbungsfrist wird im Jahr 2023 liegen. Die Deutsche UNESCO-Kommission informiert über den Bewerbungsaufruf.

Bewerbungen deutscher Städte benötigen ein befürwortendes Schreiben der Deutschen UNESCO-Kommission. Für die Ausstellung eines solchen Schreibens muss der Deutschen UNESCO-Kommission das vollständige Bewerbungsdossier in englischer Sprache mit ausreichend Zeitvorlauf vorliegen.

Kontakt: Florian Kübler kuebler(at)unesco.de

Die Aufnahmekriterien auf einen Blick

  • Ein bestehender Stadtentwicklungsplan oder Maßnahmen und Initiativen, die darauf abzielen, die Rolle der ausgewählten Kreativbranche in der sozioökonomischen Entwicklung und Innovation der Stadt zu stärken; 
  • Bedeutung der ausgewählten Kreativbranche in der Geschichte der Stadt;
  • Bedeutung der ausgewählten Kreativbranche im aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gefüge der Stadt (auch an statistischen Daten nachzuweisen);
  • Möglicher Beitrag der kulturellen und kreativen Initiativen und Maßnahmen der ausgewählten Branche zur Erreichung der Ziele des UNESCO Creative City Netzwerkes;
  • Expertise der Stadt in der Organisation kommunaler, nationaler oder internationaler Messen, Konferenzen und Ausstellungen für Experten und die allgemeine Öffentlichkeit;
  • Qualität, Vielfalt und Wirkung von Maßnahmen zur Förderung von Kreativität, kultureller Bildung, Fachausbildung, Kapazitätsaufbau und Forschung in der ausgewählten Kreativbranche;
  • Existenz und/oder Entwicklung von kulturellen Einrichtungen und Infrastruktur für Fachexperten und die allgemeine Öffentlichkeit, die auf die Praxis, Produktion, Förderung und Verbreitung kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen in der ausgewählten Kreativbranche ausgerichtet sind;
  • Qualität, Relevanz und Wirkung von Programmen zur Förderung der Teilhabe am kulturellen Leben, speziell mit Blick auf Menschen mit körperlichen, geistigen und sozialen Einschränkungen;
  • Einbindung professioneller Organisationen und Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft in der Entwicklung der Kreativbranche;
  • Reichweite, Qualität und Vielfalt internationaler Kooperationen in der ausgewählten Kreativbranche;
  • Qualität, Wirkung und Innovation von Politiken und Maßnahmen, um die Gründung und das Wachstum lokaler kultureller Betriebe in der ausgewählten Kreativbranche zu unterstützen;
  • Erfahrung in der Entwicklung lokaler und internationaler Projekten, die Synergien zwischen der ausgewählten Kreativbranche und den anderen Kreativfelder des Netzwerkes herstellen.

Evaluierung der Mitgliedsstädte im Netzwerk

Alle vier Jahre muss jede Stadt einen Bericht an das UNESCO-Sekretariat verfassen, in dem sie darstellt, mit welchen Maßnahmen und Projekten sie die Ziele des Netzwerkes umsetzt, und wie die Auszeichnung als Kreativstadt auf kommunaler Ebene wirkt. Der Bericht muss zudem einen Aktionsplan für die nächsten vier Jahre beinhalten.

Die Berichte dienen als Grundlage, um den Informationsaustausch innerhalb des Netzwerkes, mit der UNESCO und der internationalen Gemeinschaft zu stärken. Auf Basis der Berichte kann die Forschung und Datenerhebung weiterentwickelt werden, um zu untersuchen, wie Kreativität nachhaltige Stadtentwicklung fördert.

Ein Steuerungsgremium wertet die Berichte anhand der Richtlinien aus, schreibt eine Evaluation und gibt, wenn notwendig, Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung der Ziele des Netzwerkes in einer Stadt. Anschließend begutachtet das UNESCO-Sekretariat die Berichte. Bei dem jährlichen Netzwerktreffen der Städte werden die Ergebnisse der Überprüfung vorgestellt.

Wenn eine Stadt keinen Bericht einreicht oder die Kriterien nicht mehr erfüllt, können Mitgliedsstädte des Netzwerkes eine Stellungnahme formulieren, um darauf aufmerksam zu machen. Wenn eine Stadt ihre Verpflichtungen als Kreativstadt nicht mehr erfüllt, wird die Mitgliedschaft im Netzwerk beendet.

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet die UNESCO-Webseite in englischer Sprache

Die Deutsche UNESCO-Kommission begleitet das Creative Cities Netzwerk in Deutschland und international. Sie berät deutsche Städte bei ihrem Bewerbungsprozess und verfasst nach Prüfung der Unterlagen gegebenenfalls ein befürwortendes Schreiben, das für den Antrag Voraussetzung ist. Kontakt: Florian Kübler kuebler(at)unesco.de